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Mietrecht

Wir vertreten Sie mit Sachverstand, fachlicher Kompetenz & persönlichem Engagement.

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Lassen Sie sich bei der Vertragsgestaltung in Mietangelegenheiten gut beraten und im Konfliktfall von uns vertreten.

Rechte und Pflichten haben nicht nur bei der Wohnraummiete, sondern insbesondere auch bei der Gewerbemiete für Private wie für Unternehmer zunehmend erhebliche wirtschaftliche und oft auch existentielle Bedeutung. Überwiegend entstehen Streitigkeiten vor, bei oder nach Beendigung des Mietverhältnisses. Solche Auseinandersetzungen zu vermeiden können Regelungen im Mietvertrag schon bei dessen Abschluss helfen.


Insbesondere beraten und vertreten wir Sie in den folgenden Bereichen:


  • Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
  • Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen
  • Räumungsklagen und Räumungsvollstreckung
  • Erstellung von Aufhebungsverträgen
  • Geltendmachung von Mietrückständen

Ihre Ansprechpartner von Horn & Kollegen

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