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Strafrecht

Wir vertreten Sie mit Sachverstand, fachlicher Kompetenz & persönlichem Engagement.

Jetzt Termin vereinbaren

Horn & Kollegen berät und vertritt Sie in sämtlichen Angelegenheiten das Strafrecht betreffend.

Durch alle Stadien des Strafverfahrens in und

außerhalb der Haft beraten, begleiten und verteidigen wir Sie gegenüber der Polizei, der

Staatsanwaltschaft und den Gerichten.


Wenn Sie von Strafverfolgungsmaßnahmen gegen sich erfahren, ist der Wunsch nach sofortiger eigener Rechtfertigung und Verteidigung ebenso groß wie dessen Umsetzung gefährlich.


Deshalb gilt stets der Rat: Schweigen jedenfalls bis der Anwalt Akteneinsicht erhalten und über Angaben zur Sache gemeinsam mit Ihnen entschieden hat.

Insbesondere beraten und verteidigen wir Sie in

folgenden Bereichen

  • Ermittlungsverfahren gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Untersuchungshaft
  • Hauptverfahren gegenüber den Gerichten
  • Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln
  • Rechtsmittelverfahren
  • Strafvollstreckung
  • Eigentumsdelikte (z.B. Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung)
  • Vermögensdelikte (z.B. Betrug, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei)
  • Gewaltdelikte (z. B. Körperverletzung, Tötungsdelikte)
  • Sexualstraftaten
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Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Know-how und langjähriger Erfahrung zur Seite

Sei es als Beschuldigter, Angeklagter oder Geschädigter: Bei uns finden Sie Gehör und Unterstützung in aufreibenden Angelegenheiten.

Wir möchten an Sie appellieren, sich in strafrechtlichen Angelegenheiten frühzeitig an uns zu wenden. Selbst wenn Sie wissen, dass die vorgeworfene Angelegenheit den Tatsachen entspricht, dürfen Sie sich nicht scheuen, uns zu kontaktieren. Wir werden gemeinsam einen Weg finden, um für Sie die bestmögliche Verteidigung auszuarbeiten. Wir lassen Sie in dem Dschungel der Gerichtsbarkeiten nicht alleine.

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WIR STEHEN IHNEN MIT RECHTLICHEM KNOW-HOW UND LANGJÄHRIGER ERFAHRUNG ZUR SEITE

Sei es als Beschuldigter, Angeklagter oder Geschädigter: Bei uns finden Sie Gehör und Unterstützung in aufreibenden Angelegenheiten.

Wir möchten an Sie appellieren, sich in strafrechtlichen Angelegenheiten frühzeitig an uns zu wenden. Selbst wenn Sie wissen, dass die vorgeworfene Angelegenheit den Tatsachen entspricht, dürfen Sie sich nicht scheuen, uns zu kontaktieren. Wir werden gemeinsam einen Weg finden, um für Sie die bestmögliche Verteidigung auszuarbeiten. Wir lassen Sie in dem Dschungel der Gerichtsbarkeiten nicht alleine.

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