Bau- und Architektenrecht
Wir vertreten Sie mit Sachverstand, fachlicher Kompetenz & persönlichem Engagement.
Bei der Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Bau- und Architektenrechts stehen einvernehmliche Lösungsansätze im Vordergrund.
Unsere langjährige Erfahrung macht uns für Sie zu einem verlässlichen Partner, der Sie zu sämtlichen Belangen im Bau- und Architektenrecht berät und vertritt. Dabei haben wir die Zufriedenheit und den Erfolg unserer Mandanten im Blick. Gemeinsam mit Ihnen treffen wir fachlich kompetente Entscheidungen, schaffen eine vertrauensvolle Atmosphäre und stehen Ihnen als aufrechter und verlässlicher Begleiter in rechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.
Als Fachanwalt/Anwalt für Bau- und Architektenrecht sind Herr Rechtsanwalt Stefan Kollerer und Herr Rechtsanwalt Achim Riedel auf dem Gebiet des Baurechts für Bauherrn/Auftraggeber, Bauunternehmen, Architekten, Handwerker und Architekten tätig, unter anderem bei der
- Gestaltung von Verträgen
- baubegleitenden, rechtlichen Beratung bei größeren Bauvorhaben
- Ausarbeitung von außergerichtlichen Vergleichsvereinbarungen
- Schlichtung bei Baustreitigkeiten (gerichtlichund außergerichtlich)
- Durchsetzung/ Abwehr von Vergütungs-, Honorar-, Mängel-, Entschädigungs-, Schadensersatz- und Vertragsstrafenansprüchen für AN und AG
- Durchsetzung/ Abwehr von Mängelansprüchen während der Gewährleistungszeit für AN und AG
- Beratung von AG und AN bei der Berechnung von Vergütungs-/Schadensersatz-/ und Entschädigungsansprüchen, auch bei Bauzeitstörungen
- Beratung von AG und AN bei der Stellung, Inanspruchnahme und Abwehr von Sicherheiten, gerichtlich und außergerichtlich