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Erbrecht

Wir vertreten Sie mit Sachverstand, fachlicher Kompetenz & persönlichem Engagement.

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Aufgrund unser langjährigen erbrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Tätigkeit können wir Ihr Anliegen rund um das Thema „erben“ mit qualifiziertem Know-how vertreten.

Tatsache ist, dass wir uns in einer stetig alternden Gesellschaft befinden. Dabei wächst das zu übertragende Vermögen jährlich mit daraus resultierenden Problemen von immer

häufigeren Erbauseinandersetzungen. Hierbei wollen wir Sie unterstützen.


Es ist wichtig, die persönliche und

vermögensmäßige Situation zu analysieren, um dann bei der Anfertigung einer letztwilligen

Verfügung, wie z. B. einem Testament oder eines

Erbvertrages, zur für Ihre Situation „besten“ Lösung zu kommen.


Dabei beraten wir Sie eingehend über die Möglichkeit von Vermächtnissen, Auflagen, Vor- und nach Erbfolge wie auch der lebzeitigen Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation.


Wir unterstützen Sie bei Ihren erbrechtlichen

Überlegungen und Vorhaben beispielsweise durch die Abfassung vorausschauender Vollmachten, der Abfassung und Umsetzung lebzeitiger, steuerbegünstigter Schenkungen als auch bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, um Ihre Nachfolgeziele und Wünsche umzusetzen und insbesondere auch mögliche Streitigkeiten nach dem Eintritt des Erbfalles zu vermeiden.

Ist ein Erbfall bereits eingetreten, unterstützen wir Sie bei der Erlangung eines Erbnachweises

(Erbschein), insbesondere in einem streitigen

Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht und helfen Ihnen bei bestehender Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung ebenso wie bei angeordneter Testamentsvollstreckung sowie der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.


Wichtig ist uns, bei jeder erbrechtlichen Situation auch die erbschaftsteuerliche Seite mit zu denken und so für Sie die bestmögliche und

steuerschonendste Variante zu generieren.

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Haben sie es gewusst?

Wenige Bundesbürger machen sich Gedanken über erbrechtliche Fragen.

Nach einer Erhebung des Allensbach Institutes haben nur 27 % der Bundesbürger eine

erbrechtliche Regelung getroffen. 28 % haben darüber nachgedacht und sogar 45 % haben sich hierüber noch keine Gedanken gemacht.

Dabei kann eine klare Regelung zu Lebzeiten viel Ärger und Mühe ersparen. Lassen Sie sich von uns beraten!

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HABEN SIE ES GEWUSST?

Wenige Bundesbürger machen sich Gedanken über erbrechtliche Fragen.

Nach einer Erhebung des Allensbach Institutes haben nur 27 % der Bundesbürger eine

erbrechtliche Regelung getroffen. 28 % haben darüber nachgedacht und sogar 45 % haben sich hierüber noch keine Gedanken gemacht.


Dabei kann eine klare Regelung zu Lebzeiten viel Ärger und Mühe ersparen. Lassen Sie sich von uns beraten!

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