Verwaltungsrecht
Wir vertreten Sie mit Sachverstand, fachlicher Kompetenz & persönlichem Engagement.
Wir beraten Sie in sämtlichen Angelegenheiten auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts in der vertrauensvollen Atmosphäre unserer Kanzlei und bieten Ihnen eine mandantenorientierte verlässliche Vertretung an (gerichtlich und außergerichtlich).
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist Herr Rechtsanwalt Stefan Kollerer auf dem Gebiet des Verwaltungsrechtes für Privatpersonen,
Kommunen und Verbänden tätig, u.a.
- im Bereich des öffentlichen Baurechts, insb. in Bebauungsplanverfahren, Baugenehmigungsverfahren, gerichtlichen Klageverfahren, Berufungsverfahren und Revisionsverfahren sowie Normenkontrollverfahren
- in beitrags- und gebührenrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere wegen Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge, Herstellungsbeiträge, Gebühren für Wasser und Abwasser
- in Planfeststellungverfahren, u. a. bei lnfrastrukturprojekten, Energieversorgungsanlagen (z.B. Windenergieanlagen), Abfallbeseitigungsanlagen, immissionsschutzrechtlichen genehmigungspflichtige Anlagen usw. – für Bauherrn, Nachbarn, Umweltverbände und sonstige Betroffene
- in immissionsschutzrechtlichen Angelegenheiten – für Bauherrn, Nachbarn, Umweltverbände und sonstige Betroffenen – sowie in wasserrechtlichen Angelegenheiten – für Antragsteller, Nachbarn, Umweltverbände und sonstige Betroffene
- in bergrechtlichen Verfahren, denkmalschutzrechtlichen, gaststättenrechtlichen, kommunalrechtlichen Angelegenheiten, auch der kommunalen Zusammenarbeit.
- in Angelegenheiten der Personenbeförderung, polizei- und ordnungsrechtlichen sowie in umweltrechtlichen Angelegenheiten
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Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist Herr Rechtsanwalt Stefan Kollerer auf dem Gebiet des Verwaltungsrechtes für Privatpersonen,
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- im Bereich des öffentlichen Baurechts, insb. in Bebauungsplanverfahren, Baugenehmigungsverfahren, gerichtlichen Klageverfahren, Berufungsverfahren und Revisionsverfahren sowie Normenkontrollverfahren
- in beitrags- und gebührenrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere wegen Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge, Herstellungsbeiträge, Gebühren für Wasser und Abwasser
- in Planfeststellungverfahren, u. a. bei lnfrastrukturprojekten, Energieversorgungsanlagen (z.B. Windenergieanlagen), Abfallbeseitigungsanlagen, immissionsschutzrechtlichen genehmigungspflichtige Anlagen usw. – für Bauherrn, Nachbarn, Umweltverbände und sonstige Betroffene
- in immissionsschutzrechtlichen Angelegenheiten – für Bauherrn, Nachbarn, Umweltverbände und sonstige Betroffenen – sowie in wasserrechtlichen Angelegenheiten – für Antragsteller, Nachbarn, Umweltverbände und sonstige Betroffene
- in bergrechtlichen Verfahren, denkmalschutzrechtlichen, gaststättenrechtlichen, kommunalrechtlichen Angelegenheiten, auch der kommunalen Zusammenarbeit.
- in Angelegenheiten der Personenbeförderung, polizei- und ordnungsrechtlichen sowie in umweltrechtlichen Angelegenheiten
Ihre Ansprechpartner von Horn & Kollegen
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Stefan Kollerer
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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