Verkehrsrecht
Wir vertreten Sie mit Sachverstand, fachlicher Kompetenz & persönlichem Engagement.
Das Verkehrsrecht erfasst sämtliche Rechtsgebiete „rund ums Auto". Es umfasst damit Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht.
So vertreten wir Sie zur Geltendmachung und
Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Verkäufer und Käufer eines Kraftfahrzeuges, z. B. Zahlungs- und Gewährleistungsansprüche. Dasselbe gilt für Ihre Ansprüche aus einem Reparaturvertrag,
Leasingvertrag, Mietvertrag oder einer Fahrzeugfinanzierung.
Wir setzen Ihre Ansprüche aus einem Verkehrsunfall – Sach- und Personenschaden,
insbesondere auch Schmerzensgeldansprüche durch und übernehmen die gesamte Regulierung und Korrespondenz, insbesondere mit der gegnerischen Versicherung.
Hiervon profitieren nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen, die die lästige Abwicklung mit den Versicherungen auf unsere Kanzlei übertragen können.
Sollte es Ärger mit Polizei oder Staatsanwaltschaft geben, verteidigen wir Sie im
Ordnungswidrigkeiten- und im Verkehrsstrafverfahren.
Bei Problemen mit der Fahrerlaubnisbehörde,
insbesondere im Hinblick auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug oder im Hinblick auf die Überprüfung der Fahreignung vertreten wir Sie vor der
Verwaltungsbehörde, im Klagefall vor dem Verwaltungsgericht.