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Steuerrecht

Wir vertreten Sie mit Sachverstand, fachlicher Kompetenz & persönlichem Engagement.

Jetzt Termin vereinbaren

Unser Anliegen ist es, möglichst  effizient zu helfen unnötige Steuern und Strafen zu vermeiden.

Das Steuerrecht durchzieht sämtliche Lebensbereiche. Die Finanzbehörden gehen immer häufiger dazu über, auch strafrechtlich gegen den Steuerpflichtigen vorzugehen.


Aufgrund von Betriebsprüfungen oder Außenprüfungen können Ungenauigkeiten aufgedeckt werden und bereits Anlass zur

Einleitung eines Steuerstrafverfahrens geben.

Daher ist es wichtig, dass Sie von einem kompetenten anwaltlichen Vertreter unterstützt werden.


Wir verteidigen Sie sowohl im

Ermittlungsverfahren, welches durch die Buß- und Strafsachenstelle des Finanzamts gegen Sie geführt wird, als auch im gerichtlichen Hauptverfahren bei steuerstrafrechtlichen Fällen.

Durch unsere langjährig erworbene Expertise im

Steuerrecht sind wir in der Lage, den strafrechtlich relevanten Sachverhalt zielgerichtet zu würdigen und Ihre Interessen im

Strafverfahren passgenau zu vertreten.


Vorgelagert können wir Sie auch zur Vermeidung

einer Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung bei

der Nacherklärung von Steuersachverhalten bzw. der Gestaltung einer Selbstanzeige beraten und begleiten, indem wir nachzuerklärende,

steuerpflichtige Einkünfte zutreffend ermitteln und für eine ordnungsgemäße und rechtzeitige

Steuernachzahlung sorgen. Dabei sind wir es auch gewohnt, mit Ihrem oder anderen externen

Steuerberatern zielführend zusammenzuarbeiten.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Steuerrecht haben wir die Expertise, Sie im Einspruchs-, Finanzgerichtsverfahren sowie im Steuerstrafverfahren erfolgreich zu vertreten.


Wir sind regelmäßig neben Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer tätig, um für Sie einen möglichst reibungslosen Ablauf bei den Verfahren vor dem Finanzamt, dem Finanzgericht oder Strafgericht sicherzustellen.

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Machen Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem finanzamt geltend

Haben Sie Steuerbescheide vom Finanzamt erhalten, ist es wichtig, sich dagegen zu wehren, soweit unberechtigte oder zu hohe Steuern festgesetzt wurden.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber dem Finanzamt zu sichern und im Einspruchsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren vor dem Finanzgericht Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen. Daneben können Sie vom Finanzamt auch als sogenannter Haftungsschuldner für die Steuerschuld anderer Steuerpflichtiger in Anspruch genommen werden. Wir können Ihnen hier bei der Abwehr des Haftungsbescheids helfen.

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MACHEN SIE IHRE ANSPRÜCHE GEGENÜBER DEM FINANZAMT GELTEND

Haben Sie Steuerbescheide vom Finanzamt erhalten, ist es wichtig, sich dagegen zu wehren, soweit unberechtigte oder zu hohe Steuern festgesetzt wurden.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber dem Finanzamt zu sichern und im Einspruchsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren vor dem Finanzgericht Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen. Daneben können Sie vom Finanzamt auch als sogenannter Haftungsschuldner für die Steuerschuld anderer Steuerpflichtiger in Anspruch genommen werden. Wir können Ihnen hier bei der Abwehr des Haftungsbescheids helfen.

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